Gemeinnützigkeit bei Ihssan

Als gemeinnützige anerkannte Körperschaft ist Ihssan selbstlos tätig. Das bedeutet, dass keine natürliche oder juristische Personen (z. B. Gesellschafter) einen Gewinn oder sonstige Zuwendungen durch uns erhalten dürfen.
Ähnlich wie bei Hilfsorganisationen müssen alle Einnahmen und Ausgaben im Sinne des gemeinnützigen Zwecks erfolgen (z. B. für Projekte, Hilfeleistungen, Weiterbildungen, Mitarbeiter, Helfer, Betreuer oder Lehrpersonal).
Einfach ausgedrückt: Eine gemeinnützige Körperschaft unterscheidet sich von einem gewinnorientierten Unternehmen darin, dass alle Einnahmen und alle zur Verfügung stehenden Mittel für die satzungsgemäßen gemeinnützigen Zwecke und damit verbundenen Tätigkeiten aufgebracht werden müssen.
Weitere Infos zum Thema Gemeinnützigkeit: Abgabenordnung – § 52 Gemeinnützige Zwecke

Ausschnitt aus der Satzung

§ 2 Zweck und Gegenstand der Gesellschaft

1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ,,Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

2) Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, sowie die Förderung der Religion und des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten steuerbegünstigter Zwecke.
Der Schwerpunkt liegt auf die Zielgruppe junge Muslime und Menschen mit Zuwanderungshintergrund. Zum einen sollen durch zielgerichtete Bildungsangebote persönlichkeits-, identitäts- und integrationsfördernde Aspekte vermittelt werden und zum anderen soll dazu motiviert werden sich weiterzubilden sowie am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die Zielgruppe soll nicht nur als Adressat von Bildungs- und Förderangeboten gesehen werden, sondern auch angeregt und unterstützt werden, für sich selbst und für andere Verantwortung zu übernehmen.

3) Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch die folgenden Tätigkeiten:

a) Bereitstellung und Durchführung von Weiterbildungs- und Qualifizierungsangeboten im Bereich Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung: Darunter fallen Angebote aus den Bereichen: Allgemeinbildung, Grundbildung, Erziehung, Sprachenförderung, Berufsvorbereitung, Kultur- und Gestaltungsangebote, Lernförderung, kreative Freizeitangebote, Familienbildung, Elternbildung.

b) Durchführung von Maßnahmen (z. B. Weiterbildungsberatung), Projekten und Initiativen, die die Erziehung und Bildung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen fördern und zur Bildungsarbeit mit Kindern und Jugendlichen befähigen.

c) Förderung des Dialogs und des Zusammenhalts in der Gesellschaft durch die Durchführung von Maßnahmen und Projekten, die zum ehrenamtlichen Einsatz für das Gemeinwohl und für das interkulturelle Zusammenleben motivieren, wie z. B.:
– Einzelveranstaltungen und Veranstaltungsreihen zur Förderung der interkulturellen Kompetenz, des Gemeinsinns und der Verständigung, sowie des sozialen Engagements.
– Schaffung und Ermöglichung von positiven Begegnungen und Erfahrungen innerhalb der Gesellschaft.
– Unterstützung von Menschen mit Ausgrenzungs- und Diskriminierungserfahrung, um ihnen gesellschaftliche Partizipation und Berufseinstieg zu erleichtern und nahezulegen.
– Mobilisierung des öffentlichen Bewusstseins gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus sowie damit verbundene Aufklärungsarbeit, zum Beispiel durch Online-Kampagnen, Printwerbung, Pressearbeit, Veranstaltungen und Ausstellungen.

d) Durchführung von Maßnahmen, Projekten und Initiativen, die zu einem deutschsprachigen bzw. in Deutschland beheimateten Islamverständnis beitragen, z. B. durch:
– Deutschsprachigen Angebote unter Muslimen und Menschen mit Migrationshintergrund.
– Anbieten von deutschsprachigen religiösen Angeboten, insbesondere für Kinder und Jugendliche.
– Durchführung von Schulungs-, Betreuungs-, und Beratungsmaßnahmen, um eine deutschsprachige Bildungs- und Jugendarbeit sowie die Selbstorganisation von jungen Muslimen zu fördern.
– Vernetzung sowie Vermittlung von jungen Theologen, Sozialwissenschaftlern und Pädagogen sowie die Förderung von Studenten und Absolventen der islamischen Theologie, die in Deutschland beheimatet und qualifiziert worden sind.
– Unterstützung der Kooperation zwischen Muslimen und der Mehrheitsgesellschaft, sowie der Öffentlichkeits- und Dialogarbeit.


§ 3 Gemeinnützigkeit

1) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

2) Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus den Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück.

3) Die Gesellschaft darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßige hohe Vergütungen begünstigen.

4) Die Mittel der Körperschaft dürfen nur für die Zwecke lt. Gesellschaftsvertrag verwendet werden


§ 18 Auflösung, Vermögensanfall

1) Die Gesellschaft kann durch einstimmigen Beschluss der Gesellschafter aufgelöst werden.

2) Im Falle der Auflösung der Gesellschaft wird die Liquidation von den Geschäftsführern der Gesellschaft nach Maßgaben der gesetzlichen Bestimmung vorgenommen.

3) Bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an die Stadt Herrenberg zwecks Verwendung für eines oder mehrerer der folgenden Zwecke im Sinne des Abschnitts ,,Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung: Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder; Förderung des Umweltschutzes; Förderung des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes; Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung; Förderung des Tierschutzes; Förderung der Entwicklungszusammenarbeit.

 

Hier können Sie die komplette Satzung einsehen: Satzung Ihssan gemeinnützige GmbH

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